2022-04-04 Auslaufen der Corona-Infektionsschutzregeln
4. April 2022/in Corona /
Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz sind am 2. April 2022 ausgelaufen. Seit dem 3. April gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, laut der es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen gibt.
Damit können Vereinsveranstaltungen ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden. Jedoch wird im Rahmen der 16. BayIfSMV weiterhin empfohlen, den Mindestabstand zu wahren, in geschlossenen Räumen medizinische Gesichtsmasken zu tragen sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte u. a. für Veranstaltungen zu erstellen (z. B. Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Kontakte).
2022-03-21 Wegfall der Kapazitäts- und Personenobergrenzen
21. März 2022/in Corona /
Hinsichtlich der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat der bayerische Ministerrat beschlossen, dass Bayern von den Corona-Übergangsregelungen bis 2. April 2022 Gebrauch macht. Das heißt, dass u. a. die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht und die bisherigen 2G-Regelungen bzgl. Vereinsveranstaltungen bestehen bleiben, aber die Kapazitäts- und Personenobergrenzen (bisher maximal 75 % der Kapazität) entfallen.
Inzidenzwerte:
Stadt Bamberg: 2269 2165 -104
Landkreis Bamberg: 3128 2566 -562
Bischberg: 3188 2967 -221
Stand: 21.03.2022 01.04.2022
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